Die Welt wird immer komplexer. Diese Entwicklung geht auch an Vermögensstrukturen und Familienverhältnissen nicht vorbei.
Liquides Vermögen, Aktien & Fonds, betriebliche Beteiligungen, Immobilienvermögen etc. Die Bandbreite möglicher Nachlassgegenstände ist weit wie nie zuvor. Meist ist der Erblasser der Einzige, der wirklich einen Überblick darüber hat.
Gleichzeitig scheint das traditionelle Familiengefüge zur Ausnahme zu werden. Wechselnde Partner im Laufe des Lebens bzw. Kinder mit unterschiedlichen Lebensgefährten sind lange keine Ausnahmen mehr; Stichwort: Patchwork.
Das Ganze führt oft dazu, dass der zukünftige Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will. Die Anzahl derer, die aus diesem Grund ein Testament erstellen, nimmt ständig zu. Das stärkt auch die Stellung des Testamentsvollstreckers, der keineswegs Pflichtbestandteil, aber doch in vielen Fällen sinnvolle Komponente eines Testaments ist. Eine Abwicklung durch einen unabhängigen und zugleich fachkundigen Dritten rückt dabei in den Fokus. Der Testamentsvollstrecker ist insoweit Treuhänder des Nachlasses.